Die Meldepflicht für Aufenthalte in Risikogebieten, die kürzer als 24 Stunden sind, wurde aufgehoben (06-10-2020) .
Das heißt, Sie dürfen in die Niederlande, ohne das Gesundheitsamt benachrichtigen zu müssen.
Die Meldepflicht für Aufenthalte in Risikogebieten, die kürzer als 24 Stunden sind, wurde aufgehoben (06-10-2020) .
Das heißt, Sie dürfen in die Niederlande, ohne das Gesundheitsamt benachrichtigen zu müssen.